DSGVO und Auftragsverarbeitung

Coachy ist DSGVO-konform. Als Coach kannst du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Diesen kannst du in deinen Kontoeinstellungen anfertigen lassen. Klicke einfach in deinem Mitgliederbereich über das Zahnrad auf den Menüpunkt Konto. Unter dem Reiter Auftragsverarbeitung kannst du dir nun einen Vertrag mit den entsprechenden Angaben erstellen.

  • Wofür ist ein AV-Vertrag notwendig?

    Die DSGVO verlangt für jeden Dienstleister, den du nutzt und der gleichzeitig Zugriff auf deine Kundendaten hat oder diese verarbeitet, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Geregelt ist dies in Art. 28 DSGVO. Für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater gelten eigene Gesetze.

    Coachy ist ein solcher Dienstleister gem. Art. 28 DSGVO und daher ist der Vertrag notwendig. AV-Verträge wirst du auch mit einem Hoster für deine Webseite abschließen, mit deinem E-Mail-Anbieter, etc.